Der Arbeitsschutz erzwingt daher die Erstellung einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung. Durch eine solche Beurteilung werden im Vorfeld Gefährdungen ermittelt, denen durch entsprechende Maßnahmen im Nachgang zu begegnen ist. Neuerdings betroffen sind die betrieblich genutzten Küchengeräte eines Unternehmens. Nicht selten wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, die geliebte Kaffemaschine des Betriebes ganz genau unter die Lupe genommen.
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